Ablauf & Kosten
Genereller Ablauf
Für die Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Damit ein Teil des Honorars von der Krankenkasse rückerstattet werden kann, muss diese Verordnung vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. Eine Ausnahme bilden ÖGK- und BVAEB-Versicherte – hier ist aktuell keine Bewilligung notwendig.
Auf der Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung sollte 10x Physiotherapie bzw. für eine osteopathische Behandlungen 10x Osteopathie angeführt sein.
Je nach verordneter Therapie und Krankenkasse ist eine Rückerstattung von rund 40 % des Honorars pro Therapieeinheit möglich.
Verbleibende Restkosten können von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden
Kosten & Tarife
Physiotherapie: 125 €
Osteopathie: 125 €
Erste Therapie-Einheit
Bitte mitbringen:
die chefärztlich bewilligte Verordnung
aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbefund)
bequeme Kleidung
Wahltherapeut
Als Wahltherapeut stehe ich in keiner vertraglichen Beziehung zu einer Krankenkasse. Nach Ablauf unserer Therapieeinheiten bekommen Sie von mir eine Honorarnote, mit welcher Sie - je nach Krankenkasse - einen Teilbetrag zurückerstattet bekommen. Für genaue Rückerstattungstarife wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Einige private Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen zudem den verbleibenden Kostenanteil.
Termingestaltung & Absagen
Terminanfragen werden von mir persönlich innerhalb von 48h bearbeitet.
Terminabsage bitte mindestens 24h vor Therapiebeginn, telefonisch oder per Mail bekannt geben. Sollte die Frist für Sie nicht einhaltbar sein und ich nicht die Möglichkeit habe den Termin an einen anderen Patienten weiter zu vergeben, kann es zu einer Verrechnung der versäumten Therapieeinheit kommen.